Schiffsführausweise aus Österreich

Folgende österreichischen Ausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden:

In Österreich Ausstellung durchÖsterreichische AusweiskategorieCH-Kat. Zusätzliche Prüfung
Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes

Ausweise für Schiffslängen bis 20 m werden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ausgestellt
Schiffsführerpatent
bis 10 m oder
bis 20 m (ab 1997)

vor 1997:
Schiffsführerpatent C
A
D
ohne Prüfung
prakt. Prüfung
Schiffsführerpatent
bis 10 m oder
bis 20 m Seen und Flüsse (ab 1997)

vor 1997:
Schiffsführerpatent D
A
D
ohne Prüfung
prakt. Prüfung

Die österreichischen Ausweise haben ab 1997 das Format ca. 85 x 54 mm und werden in hellblauer Farbe mit Wellenlinie unterlegt ausgestellt.

Eine Einschränkung des Gültigkeitsbereiches des schweizerischen Ausweis ist nicht erforderlich. Vorbehalten bleiben entsprechende Einträge in dem österreichischen Original.

Daneben können in Österreich ausgestellte Bodensee-Schiffer-Patente der entsprechenden Kategorie in Schweizer  Ausweise prüfungsfrei umgetauscht werden. Da Bodensee-Schiffer-Patente schweizerischen Ursprungs in der  ganzen Schweiz gültig sind, ist eine Einschränkung des Gültigkeitsbereichs (z.B. auf den Bodensee) nicht  notwendig.

 

Wir sind Mitglied:

Wir sind Mitglied des VSMS, Verband  Schweizerischer Motorboot- und Segelschulen

Verband  Schweizerischer Motorboot- und Segelschulen

ausl Führerausweise