Schiffsführausweise aus Österreich
Folgende österreichischen Ausweise können in schweizerische Schiffsführerausweise umgeschrieben werden:
| In Österreich Ausstellung durch | Österreichische Ausweiskategorie | CH-Kat. | Zusätzliche Prüfung |
| Landeshauptmann des jeweiligen Bundeslandes Ausweise für Schiffslängen bis 20 m werden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr ausgestellt | Schiffsführerpatent bis 10 m oder bis 20 m (ab 1997) vor 1997: Schiffsführerpatent C | A D | ohne Prüfung prakt. Prüfung |
| Schiffsführerpatent bis 10 m oder bis 20 m Seen und Flüsse (ab 1997) vor 1997: Schiffsführerpatent D | A D | ohne Prüfung prakt. Prüfung |
Die österreichischen Ausweise haben ab 1997 das Format ca. 85 x 54 mm und werden in hellblauer Farbe mit Wellenlinie unterlegt ausgestellt.
Eine Einschränkung des Gültigkeitsbereiches des schweizerischen Ausweis ist nicht erforderlich. Vorbehalten bleiben entsprechende Einträge in dem österreichischen Original.
Daneben können in Österreich ausgestellte Bodensee-Schiffer-Patente der entsprechenden Kategorie in Schweizer Ausweise prüfungsfrei umgetauscht werden. Da Bodensee-Schiffer-Patente schweizerischen Ursprungs in der ganzen Schweiz gültig sind, ist eine Einschränkung des Gültigkeitsbereichs (z.B. auf den Bodensee) nicht notwendig.
- Deutschland
- Österreich
- Frankreich

