Praktische Schiffsführerprüfung Kategorie A

Das erlernen des Motorbootfahren mit dem entsprechend verlangten Manöver erfolgt am besten bei einer Bootsschule. Langjährige ortsansässige Bootsfahrlehrer kennen die Anforderungen, welche heute an einer Führerprüfung gestellt werden am besten. Diese vereinbaren in der Regel auch den Prüfungstermin mit dem Schifffahrtsamt oder dem zuständigen Experten.

Prüfungsanforderungen

Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden. An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der Bewerber ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann. Die praktische Prüfung ist auf einem Schiff jener Kategorie abzulegen, für die der Bewerber den Ausweis erlangen will.

Seemannschaft

  • Kenntnisse des Prüfungsschiffs
  • Belegen des Schiffes an Klampe (Kopfschlag), Poller, Ring und Pfahl
  • Kenntnisse von mindestens 4 Seemannsknoten: Palstek, Mastwurf, Schotstek, Roringstek, Kopfschlag, Kreuzknoten
  • Kursbestimmung auf Seekarte
  • Standortbestimmung durch Peilung

Sicherheit an Bord

  • Brandbekämpfung: Feuer mit Feuerlöscher oder anderen Bordmitteln bekämpfen; je nach Art des Brandes Brennstoffzufuhr unterbrechen, wenn möglich Motor laufen lassen. Das Rettungsmaterial ist einzusetzen; Notsignale geben und Hilfe anfordern; Mitfahrer orientieren und beruhigen, Anweisungen erteilen.
  • Gefahr von Wasser im Schiff: Lenzen, stopfen, krängen, nächstgelegenen Hafen oder Ufer anlaufen. Das Rettungsmaterial ist einzusetzen; Notsignale geben und Hilfe anfordern; Mitfahrer orientieren und beruhigen, Anweisungen erteilen.
  • Massnahmen bei Havarien und Kollisionen
  • Maschinenausfall
  • Schiff auf Grund setzen
  • Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen
  • Ankermanöver

Klarmachen des Schiffes zur Fahrt; Ablegen

Öffnen und/oder ventilieren des Motorenraumes bei Schiffen; die mit leichtflüchtigen Brennstoffen betrieben werden Motor starten, bevor abgelegt wird

Fahren

  • An- und Ablegemanöver Steuerbord und Backbord, voraus und rückwärts  zum Video
  • Manövrieren auf engem Raum (Ruderlegen und Gangwechsel)  zum Video
  • Bug- und Hecklandungen (z.B. in Boxe) zum Video
  • Befahren von Hafen- oder Steganlagen
  • Bojenmanöver und/oder Pfahlmanöver  zum Video
  • Fahren von verschiedenen Kursen und Geschwindigkeiten
  • Befahren von Strecken mit der Möglichkeit eines Überhol- und Ausweichmanövers
  • Rettungsmanöver Mann-über-Bord (Wind und Witterungsverhältnisse berücksichtigen)
  • Fahren nach Merkpunkten, Zielfahren, 4 Himmelsrichtungen
  • DVD der Pflichtmanöver für die Bootsprüfung Motorboot Kat. A

Auf dem See:

Mann-über-Bord: Das Rettungsmanöver hat gefahrlos, vorwärts, so schnell als möglich und auf dem kürzesten Weg zu erfolgen; der zu Rettende muss während der ganzen Aktion beobachtet werden. Das Schiff muss stillstehen und der Motor ist vor der Bergung abzustellen. Je nach Schiffsart kann der Kandidat den Bootshaken oder andere Hilfsmittel benützen. Ankermanöver kann theoretisch besprochen werden.

Anlegen

Anlegemanöver und Belegen des Schiffes mit verschiedenen Knoten. Bei Schiffen mit Bugstrahlern oder ähnlichen Hilfsmitteln können zusätzliche Landemanöver ohne diese Hilfsmittel verlangt werden (in der Regel wird der Motor nach dem Festmachen des Schiffes abgestellt).

Segelschiffe mit Motor

Für Segelschiffe mit Motor, mit welchen nicht alle Manöver der Kategorie A ausgeführt werden können, ist der Schiffsführerausweis gestützt auf Art. 80 Abs. 2 BSV zu beschränken.

Im Prüfungsprogramm "Fahren" sind nur Vorwärtsmanöver zu verlangen: An- und Ablegen Steuerbord und Backbord voraus; Buglandung (z.B. in Boxe); Mann-über-Bord-Manöver.

Wiederholung der Prüfung

Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Die Wiederholung erstreckt sich auf alle Manöver.

Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monates wiederholt werden.

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